Betriebliche Altersvorsorge

Die 5 Durchführungswege
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagen.
Aus Sicht des Arbeitnehmers lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen, die er ansonsten an den Fiskus abzuführen hätte.
Der Arbeitgeber hat primär Sozialversicherungsvorteile bei einer betrieblichen Altersversorgung seiner Arbeitnehmer, denn in Höhe der umgewandelten monatlichen Gehaltsteile (Gehaltsumwandlung) entfallen die Leistungspflichten an den Sozialversicherungsträger.
Der Arbeitgeber verfügt mit der betrieblichen Altersversorgung zudem über ein Instrumentarium zur Mitarbeiterbindung und -motivation.
In der betrieblichen Altersversorgung stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:
◦    Direktzusage
◦    Unterstützungskasse
◦    Pensionskasse
◦    Direktversicherung
◦    Pensionsfonds

Betriebliche Altersvorsorge kann Arbeitnehmern, genauer: Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und nicht-beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, sowie Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft und Unternehmer-Arbeitnehmern (beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH) zugesagt werden.
Nehmen Sie Kontakt auf, wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Durchführungswegen!
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag unter 0 62 22/ 38 28 412 oder direkt über unser Kontaktformular

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