Impressum

Firmenangaben
alpha FiVe GmbH
Hauptstraße 138/1
69168 Wiesloch

Handelsregister: HRB 713345
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
USt-Id-Nummer: DE283045132

Vertreten durch
Thomas Antritter
Markus Wagenblaß
Jörg Frielinghaus

Kontakt
Telefon: +49 (0) 6222 / 38 28 412
Telefax: +49 (0) 6222 / 38 29 023
E-Mail: info@alpha-five.de
Website: www.alpha-five.de

Berufskammer
IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de

Berufsbezeichnung
Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 GewO
Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 2 GewO
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 GewO
Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO mit Beratung

Aufsichtsbehörde
§ 34c Abs. 1 S. 1, 2 GewO, Gewerbeamt Stadt Wiesloch
Marktstraße 13
69168 Wiesloch
§ 34d Abs. 1 GewO, IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de
§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 GewO, IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de
§ 34i Abs. 1 GewO, IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de

Vermittlerregister und Registernummern
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Auskunft über Tel.: 030 20308-0 oder unter www.vermittlerregister.info

Versicherungsvermittler-Register: D-DN86-6WKKR-48
Finanzanlagenvermittler-Register: D-F-153-KYJU-79
Immobiliardarlehensvermittler-Register: D-W-153-2AY3-11

Berufsrechtliche Regelungen
Berufsrechtliche Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV)

Berufsrechtliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler:
§ 34f Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Berufsrechtliche Regelungen für Immobiliardarlehensvermittler:
§ 34i Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV), §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Haftpflichtversicherung
CGPA Europe S.A. - LU 25718665, vertreten durch CGPA Europe Underwriting GmbH, München
Hohenzollernstraße 69

80796 München | Deutschland

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Immobilien und Darlehen (Erlaubnis nach § 34c GewO)
Versicherungen (Erlaubnis nach § 34d GewO)
Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34f GewO)
Kreditvermittlung (Erlaubnis nach § 34i)
CGPA Europe S.A. -LU 25718665

Inhaltlich verantwortlich
Jörg Frielinghaus
Hauptstraße 138/1
69168 Wiesloch

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Der Finanzberater fördert die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken ggf. durch eine höhere Mitarbeitervergütung.

EU Streitschlichtung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Aktuelle Version
01.12.2023 09:18 Uhr